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Schwerpunktbereich 5d

„Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen“

 

Bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft wird in allen fünf Bundesländern ein dringender Handlungsbedarf gesehen. Maßnahmen mit prioritärer Zielsetzung für den Schwerpunktbereich finden sich bei Investitionen zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. im Hinblick auf Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern) sowie unter den Flächenmaßnahmen. Vor allem Agrarumweltmaßnahmen und der Ökolandbau sind in einigen Ländern mit sekundärer Zielsetzung für das Förderziel deklariert worden. Ergänzend werden von Beratungsmaßnahmen positive Sekundäreffekte für die Zielsetzungen des Schwerpunktbereiches erwartet. Auch die Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft können einen Beitrag leisten.

Entgegen sonst üblicher Definitionen und auch abweichend vom Verständnis des Wirkungsindikators auf Programmebene werden die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft im Schwerpunktbereich 5d gemäß der Vorgaben der EU auf Methan- und Lachgasemissionen beschränkt. Die Verringerung der Kohlenstofffreisetzung und Förderung einer Kohlenstoffspeicherung ist dem Schwerpunktbereich 5e zugeordnet.

Zur Bewertung der Wirksamkeit sollen zwei ergänzende Ergebnisindikatoren herangezogenen werden: R18 = Verringerte Methan- und Lachgasemissionen und R19 = Verringerte Ammoniakemissionen. Beide Indikatoren messen direkt die Emissionsminderungseffekte bei den Begünstigten und sind durch die Evaluatoren zu bearbeiten.

Nutzbar sind die Indikatoren sowohl für die investiven Maßnahmen als auch für die Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau. Beide Maßnahmengruppen können potenziell einen Wirkungsbeitrag zur Reduktion von Lachgasemissionen über eine Effizienzsteigerung und damit verbundene Einsparung bei der Stickstoffdüngung und ggf. durch Veränderung von Viehbesatzdichten erzielen. Verringerte Ammoniakemissionen sind bei emissionsarmer Lagerung oder Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zu erwarten. Bei den ‚weichen‘ Instrumenten geht es vor allem um indirekte Wirkungen, die schwer erfassbar sind. In dieser Maßnahmengruppe soll deshalb zunächst identifiziert werden, in welchem Umfang Projekte mit potenziellen Reduktionseffekten beantragt werden. Davon abhängig kann ggf. über Befragungen geklärt werden, ob relevante Verhaltensänderungen im Hinblick auf intendierte Reduktionseffekte eintreten können. 


Ansprechpartner:

Wolfgang Roggendorf

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