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Schwerpunktbereich 4a

„Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“

 

Im Schwerpunktbereich 4a „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“ wurde eine breite Vielfalt an Fördermaßnahmen bzw. Vorhabenarten programmiert, die sowohl Investitionsvorhaben, Flächenmaßnahmen als auch Beratung, Bildung und Kooperationsvorhaben umfassen. Dabei werden Agrarlandschaft und Wald genauso adressiert, wie Gewässer oder ausgewählte tiergenetische Ressourcen. Darüber hinaus sind gesamtbetriebliche Ansätze neben Einzelflächen- oder punktuellen Maßnahmendesigns vertreten.

Neben den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, wie z. B. Vertragsnaturschutz für Wiesen- und Rastvögel, Magerrasen oder Ackerwildkräuter, spielen investive Naturschutzvorhaben zur Renaturierung von Lebensräumen wie Fließgewässer, Moore oder der ökologischen Aufwertung von Waldlebensräumen eine wichtige Rolle im Maßnahmenportfolio. Die flächenbezogenen Maßnahmen bilden über die vier Länder-Programme finanziell betrachtet mit Abstand den größten Block. Sie zielen mit zahlreichen Vertragsmustern auf ein breit gefächertes Spektrum von Biodiversitätsaspekten. Gleichzeitig entfalten sie aber in der Regel nur temporäre Wirkungen während ihrer meist fünf-jährigen Verpflichtungszeit. Investitionen in den Biotop- und Lebensraumschutz oder auch Beratungs- und Bildungsmaßnahmen können nachhaltiger sein.

Insgesamt ergibt sich im Schwerpunktbereich 4a ein sehr heterogenes Maßnahmenspektrum für prioritäre und sekundäre Biodiversitätsziele, für die differenzierte Bewertungsansätze erforderlich sind. Daraus ergeben sich besondere methodische Herausforderungen zur Beantwortung der Bewertungsfrage 8 „In welchem Umfang wurden die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften unterstützt?“ Auffällig ist ein sehr hoher Anteil prioritärer Biodiversitätszielsetzungen, die auf einen hohen Handlungsbedarf in den Programmgebieten verweisen und damit den z. T. alarmierenden Ergebnissen der Stärken-Schwächen-Analysen folgen.

Auf Schwerpunktbereichsebene stehen in der Systematik der EU nur zwei Ergebnisindikatoren (Common Result Indicators) zur Beantwortung der Bewertungsfrage zur Verfügung, die daher nach Absprache mit den Auftraggebern durch zusätzliche Indikatoren (Additional Indicators) ergänzt werden. Diese werden oftmals durch aufwändige Geländeuntersuchungen der Fachbehörden der Länder auf Maßnahmen- und Referenzflächen bedient, so dass erste Ergebnisse erst zum erweiterten Durchführungsbericht 2019 vorliegen werden. Zur Beantwortung der Programmbewertungsfragen sollen darüber hinaus die Wirkungsindikatoren (Impact Indicators) „Feldvogelindex“ und „High Nature Value Farmland“ herangezogen werden. Ergänzend werden umfangreiche Literaturreviews durchgeführt. Darüber hinaus liegen Ergebnisse  aus der Ex-post-Bewertung der Programmperiode 2007 bis 2013 vor.


Ansprechpartner:

Achim Sander

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