Weiter zum Inhalt

Schwerpunktbereiche 1a bis 1c

„Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten“

 

Priorität 1 verfolgt einen horizontalen Ansatz, soll also gemäß ELER-VO unterstützende Beiträge zu allen anderen Prioritäten und Schwerpunktbereichen leisten. Die Priorität ist untersetzt mit drei Schwerpunktbereichen:

  • Schwerpunktbereich 1a: Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus einer Wissensbasis in ländlichen Gebieten,
  • Schwerpunktbereich 1b: Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation,
  • Schwerpunktbereich 1c: Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft.

Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen sowie die Europäische Innovationspartnerschaft und weitere Kooperationsansätze sind dieser Priorität (mit sekundären Zielen) zugeordnet. Die Maßnahmen sind zum Teil sehr breit ausgestellt und weisen ein vielfältiges Ziel-Wirkungsspektrum auf. Zum Teil sind die Maßnahmen aber auch sehr fokussiert, wie beispielsweise die Gewässerschutzberatung.

Bei der Evaluation der dieser Priorität zugeordneten Maßnahmen wird zweigleisig vorgegangen: Zum einen geht es um die Darstellung des Beitrags zu Innovation, Zusammenarbeit und lebenslangem Lernen, zum anderen sollen die Maßnahmen auch einen inhaltlichen Beitrag zu den Zielen der ländlichen Entwicklungsprogramme leisten. Dieser unterstützende Beitrag wird im jeweils relevanten Ziel-/Wirkungsbereich dargestellt.

Die Evaluation stützt sich zunächst auf die von den Ländern bereitgestellten Daten. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen sind dies jährliche Projektlisten mit kursbezogenen Angaben, kursbezogene Teilnehmerlisten mit personenbezogenen Angaben und ergänzende Informationen zu den durchgeführten Veranstaltungen (z. B. Weiterbildungsbroschüren der Träger). Für die Beratungsmaßnahmen werden von den Ländern anbieter- bzw. modulbezogene Projektlisten mit betriebsbezogenen Angaben bereitgestellt sowie die von den Anbietern zusammenzustellenden Berichte, u. a. mit Beratungsempfehlungen. Die Operationellen Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft müssen strukturierte Daten über ihre Aktivitäten liefern. Die Sekundärdaten sind nicht ausreichend, um die schwerpunktbereichsbezogenen Fragen zu beantworten. Daher sind zusätzliche Erhebungen und Analysen geplant, wie Befragungen von KursteilnehmerInnen, Anbietern von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen oder Operationellen Gruppen. Auch spezifische Fallstudien werden durchgeführt, um ausgewählte Aspekte zu vertiefen.


Ansprechpartner:

Winfried Eberhardt

Nach oben