Weiter zum Inhalt

Ausgestaltung der Partnerschaft

Der Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und Umweltverbände, der verschiedenen Verwaltungsebenen und an der Umsetzung Beteiligten in den Bundesländern kommt aus Sicht der EU eine wichtige Bedeutung in der Programmumsetzung zu, obgleich die formalen Mitwirkungsmöglichkeiten auf die Prüfung und Genehmigung der jährlichen Durchführungsberichte begrenzt sind (Artikel 73 der ELER-Verordnung).

Für die Ausgestaltung der Partnerschaft hat die EU Qualitätsstandards formuliert http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0240&from=DE. Die Organisation und Struktur der Partnerschaft in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Ausgangspunkt der Evaluierung wird daher zunächst die Erstellung eines Partnerschaftsprofils im Vergleich sein. Welche Organisationen werden beteiligt? Wie sieht das Interesse an Beteiligung aus? Wie laufen die Begleitausschusssitzungen ab? Mit einer Befragung der Wirtschafts- und Sozialpartner soll ihre Einschätzung zur Ausgestaltung der Partnerschaft ermittelt werden. Mit den verschiedenen Evaluierungsbausteinen soll die Frage beantwortet werden, ob die Partnerschaft den gesetzten Aufgaben gerecht wird und den Ansprüchen der Partner entspricht. 

Nach oben