Weiter zum Inhalt

7-Länder-Bewertung - Evaluierung in der Förderperiode 2007 bis 2013

Evaluierungsdesign

Die ländlichen Entwicklungsprogramme der Förderperiode 2007 bis 2013 setzen sich aus den drei thematischen Schwerpunkten „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ (Schwerpunkt 1), „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ (Schwerpunkt 2), „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ /Schwerpunkt 3 sowie LEADER als methodischem Schwerpunkt 4 zusammen, denen verschiedene Maßnahmen zugeordnet sind. Für jede der Maßnahmen und für das Gesamtprogramm hat die EU-Kommission Bewertungsfragen vorgegeben, die zusätzlich durch landesspezifische Fragen ergänzt werden können.

Das Evaluierungsdesign folgt im Wesentlichen dem Aufbau der Programme.

Die Bewertung der ländlichen Entwicklungsprogramme erfolgt in zwei großen Blöcken:

  • Programmbewertung und
  • Maßnahmenbewertung

Bei der Programmbewertung stehen übergreifende Wirkungen und Durchführungsaspekte im Vordergrund.

Bei übergreifenden Wirkungen wie Beschäftigung oder Auswirkungen auf die Biodiversität werden nicht nur beabsichtigte Wirkungen in den Fokus genommen, sondern auch die unbeabsichtigten Nebenwirkungen, die sowohl positiv als auch negativ sein können. Beispielsweise können die Beschäftigungswirkungen eines Programms dadurch verringert werden, dass zwar Arbeitsplätze durch die Förderung von Existenzgründungen geschaffen werden, gleichzeitig aber durch Rationalisierungsinvestitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Arbeit durch Kapital ersetzt wird.

Zu den im Rahmen der Programmbewertung zu untersuchenden Durchführungsaspekten gehören u. a. Fragen nach der Kohärenz mit Strukturfondsprogrammen, der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips oder den Auswirkungen von Verwaltungs- und Kontrollvorschriften auf die Programminhalte.

Die Programmbewertung baut im Wesentlichen auf den Maßnahmenbewertungen auf. Die ländlichen Entwicklungsprogramme setzen sich aus einem unterschiedlichen Bündel von Einzelmaßnahmen zusammen. Für jede der Einzelmaßnahmen wurde in Absprache mit den zuständigen Fachverwaltungen ein Untersuchungsdesign festgelegt, das sich an den Bewertungsfragen der EU und den spezifischen Zielen der Maßnahme orientiert.

Nach oben