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Kohärenz und Komplementarität mit den anderen ESI-Fonds (externe Kohärenz)

Die Förderperiode 2014 bis 2022 steht unter der deutlichen Zielausrichtung für mehr Kohärenz und Komplementarität zwischen den ESI-Fonds. Ausdruck findet dieses Anliegen auf EU-Ebene in der fondsübergreifenden Verordnung sowie dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen und der fondsübergreifenden Partnerschaftsvereinbarung. Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich der höhere Anspruch in einer intensiven Abstimmung der Programme während der Aufstellungsphase und einem erhöhten Koordinierungsaufwand. Auch die Programme dokumentieren in den jeweiligen Kapiteln 14 vielfältige Berührungspunkte zwischen den ESI-Fonds und in Teilen auch dem Fischereifonds sowie weiteren nationalen und regionalen Programmen.

Damit es gelingt, dass die Förderprogramme sich sinnvoll ergänzen bedarf es zum einen der Koordination zwischen den zuständigen Akteuren. Zum anderen müssen die Förderinstrumente und -maßnahmen der verschiedenen Förderprogramme, z. B.. des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, auch das Potenzial haben, die Fördermaßnahmen des ELER zu ergänzen (und umgekehrt).

Daher sind diese beiden Aspekte auch die Untersuchungsschwerpunkte der Evaluierung. Wir gehen der Frage nach, wie die Zusammenarbeit zwischen den Fonds in den Bundesländern und auch zwischen den weiteren an der Umsetzung beteiligten Akteuren z. B. den Bewilligungsstellen organisiert ist und ob sie reibungslos funktioniert. Hinsichtlich der inhaltlichen Komplementarität sind die zentralen Fragen:

„Welche Fördermaßnahmen haben das Potenzial, sich zu ergänzen?“,

„Werden die Förderinstrumente auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie zwischen den Fonds ergänzend eingesetzt?“ und ggf.

„Wie ergänzen sich ganz konkrete Projekte der verschiedenen Fonds vor Ort?“

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