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Technische Hilfe

In den Länderprogrammen können bis zu 4 % der ELER-Mittel für Aktivitäten der Technischen Hilfe eingesetzt werden. In den Bundesländerprogrammen schwankt der geplante Anteil zwischen 0,9 % und 3,1 %. Vielfältige Einsatzbereiche sind verordnungsseitig vorgesehen, die von den Bundesländern in unterschiedlichem Ausmaß genutzt werden. Von allen Bundesländern werden die Begleitung/Bewertung aus Mitteln der Technischen Hilfe bezahlt, zusätzliches Personal zur Umsetzung der Programme finanziert und in geringem Umfang auch Publizität und Kommunikation gefördert. Schulungen, Begleitausschusssitzungen oder IT-Systeme werden nicht in allen Ländern aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert. Die Evaluierung konzentriert sich daher auf die von den Ländern gewählten Einsatzbereiche der Technischen Hilfe und stützt sich vor allem auf Dokumentenanalysen und eine Auswertung der Projektlisten zur Technischen Hilfe.

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