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Vereinfachung für die Zuwendungsempfänger/ Zuwendungsempfängerinnen

Das Thema Vereinfachung ist unter dem Stichwort Bürokratieabbau auf EU-Ebene sehr prominent positioniert. Für alle ESI-Fonds hat die EU-Kommission eine Hochrangige Gruppe zur Überwachung der Verwaltungsvereinfachung eingesetzt, die Vorschläge für nach 2020 erarbeiten soll. In den Entwicklungsplänen der Länder wurden in Kapitel 15.5 Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes beschrieben. Weitere Maßnahmen wurden und werden im Zuge der Programmumsetzung ergriffen. Im Rahmen der Evaluierung wird folgenden Fragen nachgegangen:

In welchem Umfang werden die von den Verordnungen ermöglichten Vereinfachungsmöglichkeiten genutzt?

Führt die Anwendung tatsächlich zu einer Vereinfachung?

Welche Gründe sprechen gegen eine Nutzung?

Dokumentenanalysen, Expertengespräche, Zuwendungsempfängerbefragungen werden die wesentliche empirische Datengrundlage bilden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass es trade-offs zwischen der Vereinfachung für Zuwendungsempfänger/Zuwendungsempfängerinnen und einem steigenden Aufwand auf Seiten der Verwaltung geben kann.

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