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Schwerpunktbereich 5c

„Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft“

   

Der Schwerpunktbereich 5c spielt in den Länderprogrammen nur eine untergeordnete Rolle. Niedersachsen/Bremen erwarten von den im Programm vorgesehenen Maßnahmen keinen Zielbeitrag. In den anderen Bundesländern sind wenige Maßnahmen mit einem sekundären Ziel programmiert. Die meisten Wirkungen werden in Nordrhein-Westfalen erwartet. Hier ist auch die einzige Maßnahme mit primärem Ziel im Schwerpunktbereich programmiert.

Mit Zielen versehen sind investive Maßnahmen und Maßnahmen aus dem Bereich Humankapitalentwicklung. Die Bewertung erfolgt überwiegend auf der Basis spezieller Erhebungsbögen und Beratungsprotokolle, ergänzt durch Befragungen.


Ansprechpartnerin:

Friederike-Euphemia Rorig

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