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5-Länder-Bewertung - Evaluierung in der Förderperiode 2014 bis 2022

Evaluierungsdesign

Das Evaluierungsdesign folgt im Wesentlichen dem Aufbau der Programme. Strukturiert sind die Programme nach sogenannten Schwerpunktbereichen (SPB), denen jeweils Fördermaßnahmen zugeordnet sind. Für jeden dieser Schwerpunktbereiche sind von der EU Bewertungsfragen und Indikatoren vorgegeben. Darüber hinaus gibt es Themen, die auf Programmebene zu bearbeiten sind, und die sich u. a. auf die übergeordneten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)  und der Europa-2020-Strategie beziehen. Auch die Durchführung der Programme und die Leistungsfähigkeit der Strukturen ist zu analysieren und bewerten.

In den Programmplanungsdokumenten wurde mit dem Bewertungsplan ein grober Rahmen für die Evaluierungsaktivitäten gesetzt, der durch das Evaluierungsteam mit einem Feinkonzept – in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und auf der Grundlage des vorgelegten Angebots  – operationalisiert wurde. Wesentliche Inhalte des Feinkonzeptes wurden in den Begleitausschüssen der Länder vorgestellt.

Die Erstellung des Feinkonzeptes diente einer Reflektion der Ziele der Maßnahmen und der zu erwartenden Wirkungen in den Schwerpunktbereichen, der Interpretation der Bewertungsfragen und ihre Unterlegung mit Bewertungskriterien und Indikatoren. Im Zentrum stand die Frage nach der Verfügbarkeit von Daten. Vorrang hat die Nutzung von bereits vorhandenen Datenbestände, wie beispielsweise Antragsdaten, naturschutzfachliche Wirkungskontrollen, Daten aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), Testbetriebsnetzdaten oder Daten aus den Aufzeichnungsverpflichtungen gemäß Düngeverordnung. Diese Datenbestände ermöglichen zum Teil auch Vergleiche von Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern. Der Rahmen für die Bereitstellung dieser Datenbestände wurde im Feinkonzept festgelegt. Für viele Fragestellungen reichen die vorhandenen Datenbestände aber nicht aus, sondern müssen ergänzt werden durch eigene empirische Erhebungen zur Gewinnung von quantitativen und qualitativen Daten. Die dafür erforderlichen Untersuchungsschritte wurden ebenfalls im Feinkonzept beschrieben.

Der neue strategische Programmierungsansatz sieht sechs Prioritäten und darunter liegend 19 Schwerpunktbereiche vor. Diesen Schwerpunktbereichen waren die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung nach ihren Hauptzielsetzungen zuzuordnen. Nicht alle Schwerpunktbereiche wurden in den Länderprogrammen programmiert. Für eine Auswahl von Schwerpunktbereichen wird das Evaluierungskonzept kurz vorgestellt.

Auf Programmebene sind neun Bewertungsfragen zu bearbeiten. Erste Ergebnisse werden für 2019 erwartet. Eine weitere Frage bezieht sich auf Synergien. Die Fragen wurden durch uns in Themenfeldern zusammengefasst oder weiter differenziert.

Damit ergeben sich aus unserer Sicht folgende Themenfelder:

  • Innovation, Forschung Entwicklung
  • Biodiversität
  • Wasserschutz
  • Bodenschutz
  • Klimaschutz
  • Beschäftigung, Armutsbekämpfung und räumlich ausgewogene Entwicklung
  • Wettbewerbsfähigkeit Agrarsektor

Zusätzlich wurde Tierschutz als ein Themenfeld festgelegt, da es auf EU-Ebene keinen eigenständigen Fokus bekommt, gesellschaftlich und politisch aber in den Programmen eine größere Relevanz hat.

Das Thema Synergie ist schon 2017 zu bearbeiten.

(Diagramm zum Herunterladen als PDF; 130 KB)

Am Beispiel des Themenfeldes Biodiversität soll das Vorgehen in der Evaluierung beschrieben werden. Wesentliche Beiträge sind von Maßnahmen zu erwarten, die Biodiversitätsziele haben. Diese Maßnahmen werden in der Evaluierung des Schwerpunktbereichs 4a umfänglich betrachtet. Daneben gibt es sogenannten „Black-Box-Maßnahmen“, also Maßnahmen, die positive aber auch negative Effekte auf die Biodiversität haben können. Die Identifikation dieser Maßnahmen ist nicht einfach, weil es oftmals auf das konkrete Einzelvorhaben ankommt. Bei der Einbeziehung der Maßnahmen muss der Evaluierungsaufwand immer im Auge behalten werden. Daneben sind sonstige Einflussfaktoren zu kontrollieren, wie das Greening oder rechtliche Rahmenbedingungen. Diese drei Blöcke liefern die Grundlage, die Fragen nach dem Beitrag der ländlichen Entwicklungsprogramme zur Erhaltung der Biodiversität beantworten zu können. Bewertungskriterien und -indikatoren sind zu ergänzen, da sowohl der Feldvogelindikator als auch der HNV-Indikator Programmeffekte nur zum Teil abbilden kann.

Die Evaluierung der Programmdurchführung umfasst verschiedene Untersuchungsfelder:

  • Leistungsfähigkeit und Angemessenheit der Strukturen,
  • Vereinfachung für die Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger,
  • Technische Hilfe,
  • Ausgestaltung der Partnerschaft,
  • Externe Kohärenz.

Generell steht bei allen Untersuchungsfeldern der Programmdurchführung die Frage im Vordergrund, wie sich die Ausgestaltung auf die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen und des Programms auswirkt. Verschiedene Vorgehensweisen zur Datenerhebung und Bewertung kommen zum Einsatz, die modular ineinandergreifen:

 

  1. Spezifische zentralisierte Erhebungen und Analysen auf Ebene des Gesamtprogramms,
  2. Integration von Fragestellungen in dezentrale Erhebungen, z. B. nach der Zufriedenheit mit dem Antragsverfahren,
  3. Eine Verdichtung von Ergebnissen im Sinne einer Metaanalyse, um typische Problembereiche in der Durchführung systematisch herauszuarbeiten.


Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen:

Stefan Becker

Regina Grajewski

Petra Raue

Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung gehören zu den grundlegenden Zielen der Europäischen Union und sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 der übergreifenden Fondsverordnung bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Programme zu berücksichtigen. Auch wenn der ELER kein zentrales Politikinstrument für diese Themenfelder ist, bietet er dennoch Ansatzpunkte insbesondere in den Schwerpunktbereichen 1 und 6b. In der Evaluierung wird es grundsätzlich darum gehen, aufzuzeigen wie die Beteiligung von Frauen und Männern an der Umsetzung der ländlichen Entwicklungsprogramme ist und wo in der Umsetzung Potentiale bestehen, (1) die Wirksamkeit von Maßnahmen durch gendersensible Planung und Umsetzung zu verbessern, (2) die Gleichstellung von Männern und Frauen durch Qualifizierung/Wissensvermittlung und in der Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu unterstützen und (3) nicht zur Verfestigung von Disparitäten (z. B. durch Darstellung traditionelle Rollenbilder von Männern und Frauen in der Landwirtschaft) beizutragen.

Anders als das Thema „Gleichstellung“, das auf den Abbau struktureller Defizite abzielt, zielt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf die individuelle Gleichbehandlung, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer möglicher Diskriminierungsgründe. Auch hier ist der ELER nicht das zentrale Politikinstrument. Hinsichtlich der verschiedenen Diskriminierungsgründe muss zunächst ausgelotet werden, wie weit bei der Umsetzung der ländlichen Entwicklungsprogramme überhaupt Anknüpfungspunkte bestehen. Dazu erfolgt ein Screening der Förderangebote und ggf. vertiefende Fallstudien, insbesondere mit Blick auf die Aspekte Barrierefreiheit (bei geförderten öffentlichen Gebäuden) und Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen (insb. Alter, ethnische Herkunft) in Planungen, Konzepten und Projekten des Schwerpunktbereichs 6b.

Ansprechpartnerin:

Petra Raue

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